Gültig ab: 17. März 2025

Auftragsverarbeiter: IT Software Services DaniLov, Rte des Bonnesfontaines 44, 1700 Fribourg, UID CHE-408.349.945, E‑Mail: info@softai.ch

Verantwortlicher: Der im Hauptvertrag benannte Kunde (der „Verantwortliche“).

1. Gegenstand und Dauer

Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV/DPA) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Zusammenhang mit den im Hauptvertrag beschriebenen Leistungen. Die AVV tritt mit Inanspruchnahme der Leistungen in Kraft und gilt für die Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies zur Erbringung von Software‑, Automatisierungs‑ sowie Voice/Chat‑Assistenz‑Leistungen erforderlich ist, einschliesslich Hosting, Datenbanken, Analytik, Kommunikation, Protokollierung und Support.

3. Kategorien von Daten und betroffene Personen

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter, sorgfältig ausgewählte Unterauftragsverarbeiter für Kategorien wie Hosting und Infrastruktur, Datenbanken, Analytik sowie Voice/Telefonie‑Integrationen einzusetzen. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter mindestens gleichwertige Datenschutzpflichten eingehen. Geplante Änderungen (Hinzufügung/Ersetzung) werden mitgeteilt, sodass der Verantwortliche aus berechtigten Gründen widersprechen kann. Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist auf Anfrage erhältlich.

6. Internationale Datenübermittlungen

Bei Übermittlungen ausserhalb der Schweiz oder des EWR stellt der Auftragsverarbeiter geeignete Garantien sicher (z. B. Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschlüsse) und ggf. ergänzende Massnahmen.

7. Sicherheitsmassnahmen

Der Auftragsverarbeiter unterhält angemessene technische und organisatorische Massnahmen, einschliesslich Verschlüsselung in der Übertragung (TLS/SSL), sicherem Hosting, Zugriffskontrollen, Least‑Privilege‑Prinzip und Monitoring.

8. Laufzeit und Beendigung

Diese AVV gilt für die Dauer des Hauptvertrags. Nach Beendigung löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter die Daten zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

9. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Hauptvertrag.